Schwangerschaft

Veröffentlicht am: 04.12.2020 - Kategorie : yaLASHes Blog

Darf man bei Schwangerschaft die Wimpernverlängerung durchführen?

Diese Frage stellen sich viele Wimpernstylistinnen und Kundinnen. 

Es existiert die Meinung, dass man bei einer Schwangerschaft auf die Wimpernverlängerung verzichten sollte. 

Doch weder die künstlichen Wimpern selbst, noch der Kleber sind für der den Fötus schädlich. Deswegen ist eine Wimpernverlängerung möglich!

Es gibt nur ein paar Sachen, die man beachten sollte.

1. Der Hormonspiegel ist bei einer Schwangerschaft stark verändert. Die Geschwindigkeit der Wimpernerneuerung kann dadurch komplett durcheinander kommen! Erklären Sie Ihrer Kundin, dass sich die Haltbarkeit und die Tragedauer der Lashextensions bei der Schwangerschaft im Vergleich zum Normalfall unterscheiden (im ersten Trimester viel kürzer und ab dem zweiten länger als sonst sein) kann. 

2. Es ist schwierig für eine schwangere Frau während der Behandlung lange zu liegen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto schwerer wird das Liegen auf dem Rücken. Es ist notwendig kleine Pausen zu machen! Vergessen Sie es bitte nicht und planen Sie mehr Zeit für die schwangeren Kundinnen ein! 

3. Schwangere Frauen haben eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber den Gerüchen, sie können unter Umständen die Kleberdämpfe wahrnehmen. In diesem Fall hilft Ihnen der Neutralisator für die Kleberdämpfe, welcher auch fremde Gerüche entfernt. 

4. Schwangere Frauen sind manchmal launisch Seien Sie verständnisvoll!

5. Eine schwangere darf zudem ab vorgeschrittener Schwangerschaft nicht mehr zu tief in Rückenlage liegen. Dies kann zu Komplikationen führen und Versorgung des Babys gefährden. Deswegen achten Sie darauf, dass die Kundin seitlich liegen kann.

Weshalb werden denn die Wimpernverlängerung und auch die Wimpernlaminierung bei einer Schwangerschaft als nich empfehlenswert eingeschätzt?

Es gibt eine ganz einfache Erklärung dafür! - Es besteht immer das Risiko einer allergischen Reaktion. Bei nicht Schwangeren kann man die entstandene Reaktion mit einfachen Medikamenten beseitigen. Bei Schwangeren sind solche Medikamente schädlich für den Fötus.

Außerdem werden Schwangere von den Gerichten immer als die Schwächeren behandelt. Und somit wird man als Wimpernstylistin (auch mit einer unterschriebenen Einverständniserklärung) vor Gericht nie Erfolgt haben.

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